Covid-19, Long-Covid und Post-Covid
Menschen die sich mit dem neuartigen Sars-CoV-2 Virus infiziert haben, können nach einen akuten Infektion langanhaltende Beschwerden bekommen.
Dauern die Beschwerden mehr als vier Wochen an spricht man von Long-Covid. Bei Symptomen über zwölf Wochen spricht man von Post-Covid oder dem Post-Covid Syndrom.

Die genauen Ursachen für Long- und/oder Post-Covid sind bislang nicht genau bekannt. Es könnten eine Persistenz von Virusbestandteilen, sowie vom ganzen Virus selbst eine Rolle spielen. Weitere mögliche virusinduzierte Pathomechanismen sind andauernde postinfektiöse strukturelle
Gewebeschäden, eine daraus resultierende chr. Entzündung oder gar Autoimmunität.
Die meisten Patienten beschreiben eine ähnliche Symptomatik die häufig mit einer starken Abgeschlagenheit und chronische Müdigkeit (Fatique) einhergeht, die wir auch schon nach anderen viralen Infektionen wie z.B. das Eppstein-Barr-Virus – EBV, anderen Herpesviren wie das humane Herpes-Virus – HHV oder auch einer Influenza kennen. Daneben beschreiben die Betroffenen auch Muskel- sowie Gelenkbeschwerden, sowie einen Nebel im Kopf (Brain-Fog), was auch in geringer geistiger Leistungsfähigkeit münden kann.
Diagnostik
In der Diagnostik orientieren wir uns nicht nur an der aktuellen S3-Leitinline, sondern versuchen auch andere Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen auszuschließen. Gleichzeitig versuchen wir uns immer an der Stufendiagnostik, um so kosteneffizient wie möglich für den Patienten zu arbeiten. Neben der Standarddiagnostik beziehen wir in unserem Diagnostikkonzept, auch moderne Laborverfahren mit ein. Hie wären vor allem neue Technologien wie Massenspektrometrie (LC-MS/MS) zu nennen. Der Vorteil hierbei ist, dass keine Einzelparameter mehr gemessen, sondern ganze Stoffwechselwege abgebildet werden, mit zahlreichen Metaboliten, Vorstufen, Cofaktoren und Enzymaktivitäten. Das lässt Störungen viel besser erkennen, als es früher mit wenigen, oft unglücklich ausgewählten Einzelparametern je möglich war.
Hier gelangen Sie zu unserer Datenschutzerklärung!
Terminabsage:
Vereinbarte Termine sind verbindlich und für Sie persönlich reserviert.
Diese können jederzeit bis 24 Stunden vor Beginn der Behandlung ohne weitere Kosten abgesagt werden.
Es kann auch mal vorkommen, dass vorher ausgemachte Termine per E-Mail, per Telefon, persönlich oder in der Praxis, nicht wahrgenommen werden können.
Sollten Sie einen zuvor vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und haben diesen auch nicht min. 24 Stunden zuvor abgesagt, so sehen wir uns gezwungen Ihnen eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Diese Ausfallgebühr wird mit 50€ berechnet.
Es wird auch ein kostenloses Beratungsgespräch in Rechnung gestellt, wenn der Termin nicht min. 24 Stunden zuvor abgesagt wird! Diese Ausfallgebühr beläuft sich dann ebenfalls auf 50€.
Sollten Sie Fragen haben so zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.
Wir beantworten Ihren Fragen schnellstmöglich!