Bevor man sich in die Hände eines Heilpraktikers gibt, setzt man sich ausführlich mit den Kosten auseinander, die auf einen zu kommen können.
Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit bieten sich über die Kosten zu informieren.
Die Kosten:
Zunächst sollten Sie wissen, dass Heilpraktiker frei in der Gestaltung Ihres Honorares sind.
Heilpraktiker sind an keine Gebühren gebunden und müssen sich diesen auch nicht unterwerfen.
Doch das ist kein Grund zur Sorge. Es gibt auch für Heilpraktiker eine Gebührenrodnung, auch GebüH genannt, an denen Sie sich als Patient orientieren können.
Sie können sich hier auf den Seiten des Fachverbandes Deutescher Heilpraktiker informieren.
Hier können Sie die Gebührenordnung für Heilpraktiker herunterladen.
Sollten Sie Beamter und/oder beihilfeberechtigt sein, so können Sie die Gebührenordnung für Beihilfeberechtigte hier einsehen.
In unserer Praxis rechnen wir überwiegend nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Dadurch ist es Ihnen möglich, falls Sie eine private Zusatzversicherung oder eine private Krankenversicherung haben, Ihre entstandenen Kosten bei Ihrer Versicherung einzureichen.
Diese können dann, je nach Ihrem Vertrag entweder ganz oder zu einem bestimmten Teil erstattet werden.
In der Regel kostet das Erstgespräch bei uns zwischen 65 Eur – 85 Eur. je nach Aufwand.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Erstgespräch 30 min. oder gar 90 min. dauert.
Je nach Schwere und Dauer der Erkrankung können noch weitere Kosten wie z.B. Laborkosten hinzukommen.
Aber auch diese Kosten werden Ihnen vor Blutentnahme genannt und werden ebenfalls nach der zugrundeliegenden Gebührenordnung für Labormedizin abgerechnet.
Kostenübernahme durch Versicherungen:
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten, bis auf sehr wenige Ausnahmen, grundsätzlich keine Kosten die durch den Besuch bei einem Heilpraktiker entstehen. Für gesetzlich versicherte, die die Leistungen eines Heilpraktikers wiederholt in Anspruch nehmen wollen, ist daher der Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen durchaus eine überlegenswerte Option. Je nach Vertragsgestaltung können so bis zu 100 % der anfallenden Kosten über diese Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Da die Angebote der Versicherungswirtschaft in diesem Bereich mittlerweile sehr umfangreich und nur schwer überschaubar sind, ist es empfehlenswert sich von einem von Gesellschaften unabhängigen Fachmann beraten zu lassen. Dadurch wird gewährleistet dass man aus der Vielzahl der angebotenen Tarife aus denen auswählen kann, die am Besten zu den eigenen Anforderungen und Wünschen passen. Unnötige Tarifbestandteile, die kaum Vorteile bringen und letztendlich nur den Beitrag erhöhen, können so ausgeschlossen werden. Auch bei der obligatorischen Beantwortung von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer solchen Zusatzversicherung ist eine qualifizierte Begleitung wichtig um später auch wirklich in den Genuss von Versicherungsleistungen zu kommen.
Terminabsage:
Vereinbarte Termine sind verbindlich und für Sie persönlich reserviert. Diese können
jederzeit bis 24 Stunden vor Beginn der Behandlung ohne weitere Kosten abgesagt werden.
Es kann auch mal vorkommen, dass vorher ausgemachte Termine per E-Mail, per Telefon, persönlich oder in der Praxis, nicht wahrgenommen werden können.
Sollten Sie einen zuvor vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und haben diesen auch nicht min. 24 Stunden zuvor abgesagt, so sehen wir uns gezwungen Ihnen eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Diese Ausfallgebühr orientiert sich an der zuvor abgemachten Leistung und wird zu 100% berechnet.
Es wird auch ein kostenloses Beratungsgespräch in Rechnung gestellt, wenn der Termin nicht min. 24 Stunden zuvor abgesagt wird! Diese Ausfallgebühr beläuft sich dann auf 50€.
Sollten Sie Fragen haben so zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.
Wir beantworten Ihren Fragen schnellstmöglich!
Ihr Praxisteam
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